Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website wiesenvoegel.nrw.de des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 30. Juni 2021 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Internetseite wiesenvoegel.nrw.de ist mit den technischen Anforderungen gemäß der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht komplett vereinbar.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruhen auf einer durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten ständig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da teilweise in die Programmierung der Seite eingegriffen werden muss. So ist beispielsweise derzeit nicht jeder Punkt der Website über Tastaturfunktionen zu erreichen und die Vorlesereihenfolge mancher Bausteine ist für Screenreader mitunter nicht korrekt. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Barrieren melden
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder haben Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit oder zur Umsetzung der Barrierefreiheit? Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular zur Barrierefreiheit oder rufen Sie uns an: Bürgertelefon 02361 305-1214
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Kontaktaufnahme mit dem LANUV keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW erreichen Sie per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.
- Schlichtungsstelle BGG NRW
- Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
- Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW