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Vogelschutzgebiete

Das Projekt LIFE Wiesenvögel NRW wird in acht Vogelschutzgebieten in NRW umgesetzt.

Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz von wildlebenden Vögeln und sind Teil des EU-Schutzgebiets-Netzwerk Natura 2000.

Grundlage für die Einrichtung von Vogelschutzgebieten, oder Special Protected Areas (SPAs), ist die Vogelschutzrichtlinie vom 2. April 1979. Die Richtlinie wurde am 15. Februar 2010 erneuert.

Die Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden, im europäischen Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes, der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vögel, ihrer Eier und Lebensräume ( Artikel 1 der aktuellen Vogelschutzrichtlinie).

Die Mitgliedstaaten der EU haben sich mit der Richtlinie 2009/147/EC gemeinsam und bindend zur Verwaltung von Vogelschutz-Gebieten verpflichtet. Ziel der gemeinsamen Richtlinie ist die Erhaltung, Wiederherstellung und Neuschaffung von Lebensräumen seltener oder bedrohter europäischer Vogelarten. Zusammen mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie bilden sie das Netzwerk Natura 2000 (mehr zum Netzwerk Natura 2000 NRW).